Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Birkenhof Hotelbetriebsgesellschaft mbH nachfolgend Hotel genannt
1) Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) wird grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Dies gilt auch für Änderungen oder Stornierungen. In Eilfällen ist auch die mündliche Zusage bindend. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Um bei Gruppenreservierungen einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der Besteller aufgefordert, dem Hotel 14 Tage vor Anreise eine Namensliste zukommen zu lassen
2) Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel Birkenhof behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer oder Veranstaltungsräume anderweitig zu vergeben.
3) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.30 Uhr zur Verfügung. Reservierte Zimmer werden bis 18 Uhr freigehalten, bei garantierten (schriftlichen) Buchungen bis 24 Uhr. Bei Nichtanreise ohne Stornierung behält sich das Hotel das Recht vor Ausfallkosten in Rechnung zu stellen.
4) Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Der buchende Gast haftet persönlich für alle entstandenen Schäden, auch für die Schäden, die durch mitreisende Personen und seine Gäste entstanden sind.
5) Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast sowie für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen vom Rücktrittsrecht gebraucht macht.
6) Alle angeführten Preise schließen Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer mit ein. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen, unabhängig vom Zeitpunkt der Vertragsabschlusses, zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers.
7) Das Hotel Birkenhof bemüht sich nach bestem Gewissen Weckaufträge auszuführen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen. Auskünfte werden ebenso nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
8) Die Haftung für die Weiterleitung von Nachrichten und Postsendungen sowie deren Nachsendung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Nachsendungen erfolgen auf Gefahr und zu Lasten des Empfängers.
9) Liegengebliebene Gegenstände werden für die Dauer von 12 Monaten verwahrt. Auf Wunsch werden diese zu Lasten des Empfängers versandt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem örtlichen Fundbüro übergeben.
10) Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird außerhalb der gesetzlichen Regelung keine Haftung übernommen. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben.
11) Für Reservierungen kann eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 100% der vereinbarten Leistung gefordert werden. Die Fälligkeit der Vorauszahlung ist gemäß vorheriger schriftlicher Absprache festgelegt. Für Fremdleistungen kann eine Vorauszahlung in voller Höhe der bestellten Leistung gefordert werden.
12) Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Hotel Birkenhof, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Eine etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von den §§ 701-703 – beitragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes sechs Monate.
13) Soweit dem Kunden ein Abstellplatz in der Tiefgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, - auch gegen Entgelt -, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht auch keine Überwachungspflicht des Hotels.
VERANSTALTUNGEN:
14) Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung, eine weitere Nutzung darüber hinaus bedarf der schriftlichen Genehmigung durch das Hotel Birkenhof.
15) Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund Ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Verschweigt der Leistungsnehmer einen solchen Zweck der Veranstaltung, so ist das Hotel berechtigt, entgegen Punkt 14) vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen.
16) Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen oder religiösen Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
17) Sofern das Hotel Birkenhof für den Besteller/Veranstalter Fremdleistungen (z.B. Künstler, technische Einrichtungen) von dritten bestellt, handelt es im Namen und auf Rechnung des Bestellers. Fremdleister freigestellt.
18) Eine Änderung der Teilnehmerzahl von mehr als 5% für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt / bestätigt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl der Gedecke in Rechnung gestellt. Der Veranstalter/ Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsnehmern zusätzlicher bestellter Speisen und Getränke, sofern dies nicht ausdrücklich anders geregelt wurde. Der Veranstalter hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten.
19) Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl werden bis maximal 5% berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht kostenfrei berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Bestellers/Veranstalters.
20) Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Personenzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als 5% müssen vorher mit dem Hotel abgestimmt werden.
21) Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber jedoch vorher eine Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden, die der Schriftform bedarf. In diesem Fall wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld vereinbart.
22) Für Schäden, die in sachlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, haftet der Veranstalter/Besteller auch dann, wenn diese durch Verrichtungsgehilfen, Teilnehmer oder sonstige, der Risikosphäre des Veranstalters zugehörige Personen verursacht werden, unabhängig vom Grad des Verschuldens.
23) Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.
ZAHLUNGEN, RECHNUNGEN DES HOTELS:
24) Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
25) Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist.
26) Rückvergütungen oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
27) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
RÜCKTRITT, ABBESTELLUNG, STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN:
28) Stornobedingungen für die Abbestellung von reservierten Zimmern, Veranstaltungsräumen, Arrangements oder sonstigen gebuchten Leistungen des Hotels Birkenhof (im Regelfall betragen die Ausfallkosten, unter Berücksichtigung der Aufwandsersparnis für das Hotel, 80% der ursprünglich bestätigen Übernachtungsrate):
a) Hotelzimmer außerhalb von Messezeiten:
bei Einzelbuchungen ist eine kostenfreie Stornierung bis einen Tag vor Anreise gewährleistet.Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise behalten wir uns das Recht vor, unser Ausfallkosten, ohneMöglichkeit der Weitervermietung für uns, in Rechnung zu stellen.
b) Hotelzimmer während Messe- oder Eventzeiten:
Falls im Reservierungsvertrag nicht anders vereinbart ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 8 Wochenvor Anreise möglich.
Nach diesem Zeitpunkt ist die Buchung für beide Seiten fest verbindlich und im Falle von Stornierungen oder Buchungsänderungen behalten wir uns das Recht vor, unsere Ausfallkosten, ohne Möglichkeit der Weitervermietung für uns, in Rechnung zu stellen.
c) bei Gruppenbuchungen außerhalb von Messezeiten:Falls im Reservierungsvertrag nicht anders vereinbart ist eine kostenfreie Gesamtstornierung bis spätestens 4 Wochenvor Anreise möglich. Nach diesem Zeitpunkt können wir nur noch Teilstornierungen einzelner Zimmer, bis zu einemMaximum von 10% des ursprünglichen Buchungsvolumens, kostenfrei akzeptieren.
d) Veranstaltungen, Seminare, Tagungen, Bankette:
Stornierung vor Erbringung der Leistungen zwischen dem 30. und 8. Tag (einschl.) vor Anreise:vereinbarter Mietpreis + 30% des Arrangementpreises7. und Anreisetag: vereinbarter Mietpreis + 80% des ArrangementpreisesStornierungen vor den angegebenen Fristen sind kostenfrei.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
29) Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn Sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Eine elektronische Signatur aus dem email-Verkehr erfüllt ebenso die Schriftform.
30) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Hotels (Hanau) vereinbart.
31) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.